Was umfasst die Energieberatung für Nichtwohngebäude?
Ingenieurbüro Liebenstein erstellt Energiekonzepte für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599. Die Bilanzierung erfasst die Teile der Gebäudehülle sowie die Anlagentechnik für Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung. Auf dieser Grundlage entwickeln wir wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, die Energiekosten senken, den Gebäudewert erhalten und einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Unsere Leistungen für Unternehmen und Kommunen umfassen:
- Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 (EBN Modul 2)
- Sanierungskonzepte für Bestandsgebäude und Neubauberatung
- Fördermittelberatung und Antragsstellung bei BAFA und KfW
- Fachplanung und Baubegleitung bei der Umsetzung
- Wärmebrückenberechnung und Gebäudehüllenbewertung
- Energetische Bewertung technischer Anlagen (Heizung, Lüftung, Beleuchtung)
Die Energieberatung nach DIN V 18599 wird vom BAFA mit 50 Prozent des Beratungshonorars gefördert. Für Nichtwohngebäude gibt es keinen Individuellen Sanierungsfahrplan – stattdessen erstellen wir einen Beratungsbericht mit Sanierungskonzept, Wirtschaftlichkeitsberechnung und konkreten Maßnahmenempfehlungen. Alle Fördersätze finden Sie in der Übersicht weiter unten.
Zu welchen Gebäudetypen beraten wir?
Wir beraten Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden aller Größenordnungen. Die Energieberatung nach DIN V 18599 ist für jedes Gebäude sinnvoll, das nicht dem Wohnen dient – unabhängig von Alter, Größe oder Nutzungsart. Jedes Objekt wird individuell bilanziert.
- Bürogebäude
- Fassadendämmung, Fenstertausch, Beleuchtung, Heizungstausch
- Produktionshalle
- Dachdämmung, Hallentore, Heizungsoptimierung, Lüftung
- Schule, Kindergarten
- Fassade, Dach, Fenster, Heizungstausch, Lüftung mit WRG
- Sporthalle
- Dachdämmung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung
- Verwaltungsgebäude
- Gebäudehülle, Beleuchtung, Heizungsoptimierung
Gewerbe- und Industriegebäude
Für Bürogebäude, Produktionshallen, Lagerhallen und Einzelhandelsflächen analysieren wir den Energieverbrauch und entwickeln ein Sanierungskonzept. Typische Maßnahmen sind die Dämmung der Gebäudehülle, der Austausch der Beleuchtung gegen LED-Systeme und die Optimierung der Heizungs- und Lüftungstechnik. Bei Gewerbeimmobilien liegen die Einsparpotenziale durch energetische Sanierung erfahrungsgemäß bei 30 bis 50 Prozent des bisherigen Energieverbrauchs.
Kommunale Liegenschaften
Für Schulen, Kindergärten, Sporthallen und Verwaltungsgebäude besteht bundesweit erheblicher Sanierungsbedarf. Wir unterstützen Kommunen und Gemeinden im Rhein-Main-Gebiet, in Rheinhessen und den angrenzenden Regionen von Hessen und Rheinland-Pfalz bei der energetischen Modernisierung ihrer Liegenschaften. Die Energieberatung und die Umsetzung der Maßnahmen sind über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig.
Welche Fördermittel gibt es für Nichtwohngebäude?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Eigentümern von Nichtwohngebäuden 2026 direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Die Förderlandschaft unterscheidet sich von der Förderung für Wohngebäude: Der Fördersatz für Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle, wie bspw. die Dämmung von Dach und Außenwand sowie die Erneuerung von Fenstern, liegt bei 15 Prozent. Einen Sanierungsfahrplan-Bonus wie bei Wohngebäuden gibt es für Nichtwohngebäude nicht. Der Heizungstausch wird über das KfW-Programm 522 mit 30 bis 35 Prozent gefördert. Wir prüfen für jedes Projekt die optimale Förderkombination.
Ein wichtiger Grundsatz: Alle Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wir übernehmen die Antragsstellung und stellen sicher, dass alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
- Energieberatung DIN V 18599
(< 200 m² NGF) - 50 %, max. 850 Euro
- Energieberatung DIN V 18599
(200–500 m² NGF) - 50 %, max. 2.500 Euro
- Energieberatung DIN V 18599
(> 500 m² NGF) - 50 %, max. 4.000 Euro
- Sanierung der Gebäudehülle (NWG)
- 15 %
- Heizungstausch (NWG)
- Regelung ab 21. Juli 2026: 30%
- Fachplanung und Baubegleitung (NWG)
- 50 %
Hinweis: Die förderfähigen Investitionskosten werden bei Nichtwohngebäuden auf maximal 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche begrenzt. Fördersätze und Programme können sich ändern. Stand: Juni 2026.
Warum ist die kommunale Wärmeplanung für Gebäudeeigentümer relevant?
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen, Wärmepläne zu erstellen. Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern läuft die Frist am 30. Juni 2026 ab, für kleinere Kommunen am 30. Juni 2028. Mainz fällt mit rund 220.000 Einwohnern in die erste Kategorie.
Sobald die kommunale Wärmeplanung veröffentlicht ist, gilt für Bestandsgebäude: Neu eingebaute Heizungen müssen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Für Unternehmen und kommunale Einrichtungen bedeutet das: Ein Heizungstausch sollte jetzt mit Blick auf die kommende Wärmeplanung geplant werden – nicht erst, wenn die Frist greift.
Wir beraten zu den Auswirkungen der Wärmeplanung auf Ihr Gebäude und entwickeln ein Sanierungskonzept, das die gesetzlichen Anforderungen bereits heute berücksichtigt. Sprechen Sie uns an: +49 (0) 6131 588 18 60.
Wie läuft die Energieberatung für Nichtwohngebäude ab?
Die Energieberatung nach DIN V 18599 folgt einem strukturierten Ablauf. Von der Auftragserteilung bis zum fertigen Beratungsbericht vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen, abhängig von Gebäudegröße und Datenverfügbarkeit.
Bestandsaufnahme und Datenerhebung
Im ersten Schritt nehmen wir das Gebäude vor Ort auf. Wir erfassen die Gebäudegeometrie, die Bauteile, die technischen Anlagen und den bisherigen Energieverbrauch. Vorhandene Unterlagen wie Baupläne, Anlagenbeschreibungen und Energierechnungen verkürzen den Prozess. Bei größeren Liegenschaften stimmen wir die Begehung mit der Hausverwaltung oder dem Facility Management ab.
Bilanzierung, Konzepterstellung und Förderstrategie
Auf Basis der Bestandsaufnahme modellieren wir das Gebäude nach DIN V 18599 und berechnen den Energiebedarf für alle Gewerke – Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Warmwasser. Wir entwickeln Sanierungsvarianten mit Kosten-Nutzen-Bewertung und prüfen die verfügbaren Förderprogramme. Das Ergebnis ist ein Beratungsbericht mit konkreten Maßnahmenempfehlungen, einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und einer Förderstrategie.
Referenzprojekte
Wir haben Energieberatungen und Sanierungsbegleitungen für verschiedene Gebäudetypen in Rheinhessen und im Rhein-Main-Gebiet durchgeführt – von Bürogebäuden und Gewerbehallen bis zu Schulen und Kindergärten. Konkrete Projektbeschreibungen mit Gebäudetyp, Maßnahmen und Ergebnis stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
-
Wie wird die Energieberatung für Nichtwohngebäude gefördert?
-
Gibt es einen Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude?
-
Können Kommunen Fördermittel für die Sanierung ihrer Liegenschaften beantragen?
-
Wie lange dauert eine Energieberatung für ein Nichtwohngebäude?
-
Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Unternehmen in Mainz?
-
Gibt es Alternativen zur Komplettsanierung?