Bis zu 50 % Förderung auf die Energieberatung

Energieberatung für Privatkunden – Sanierung und Fördermittel aus einer Hand

Wir erstellen Ihren Sanierungsfahrplan, beantragen die Fördermittel und begleiten die Umsetzung. Für Wohngebäude und Wohneinheiten im Rhein-Main-Gebiet.

Was umfasst die Energieberatung für Privatkunden?

Ingenieurbüro Liebenstein berät Eigenheimbesitzer zur energetischen Sanierung und zum Neubau von Wohngebäuden. Im Mittelpunkt stehen die Senkung der Energiekosten und die Steigerung des Wohnwerts. Als zertifiziertes Unternehmen in der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes sind wir berechtigt, Fördermittel bei BAFA und KfW zu beantragen. Unsere Leistungen für Privatkunden umfassen: 

  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit schrittweiser
  • Maßnahmenempfehlung
  • Effizienzhausnachweis mit Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599 für Sanierungen zum Effizienzhaus 
  • Fördermittelberatung und Antragsstellung bei BAFA und KfW
  • Fachplanung und Baubegleitung für Neubau und Sanierung
  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für Heizungstausch und hydraulischen Abgleich
  • Wärmebrückenberechnung zur Analyse energetischer Schwachstellen
  • Wärmeschutznachweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Effizienzbetrachtung Wärmepumpe mit Heizkörperabgleich

Was ist ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der Individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Beratungsbericht, der den energetischen Ist-Zustand eines Wohngebäudes erfasst und darauf aufbauend schrittweise Sanierungsmaßnahmen empfiehlt. Er bildet die Grundlage für eine wirtschaftlich sinnvolle Modernisierung und sichert zusätzliche Fördermittel.

Der Sanierungsfahrplan ist nach Erstellung 15 Jahre gültig. Eine Umsetzungspflicht besteht nicht. Wird jedoch eine im Fahrplan empfohlene Maßnahme umgesetzt, steigt der BAFA-Fördersatz um fünf Prozentpunkte. Bei einer Fassadendämmung bedeutet das: statt 15 Prozent erhalten Sie 20 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss.

Kriterium Einzelmaßnahmen (BEG EM) Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WG)
Vorgehen Schritt für Schritt, einzelne Bauteile Alle Maßnahmen in einem Zug
Investitionshöhe Geringerer Betrag je Maßnahme Höhere Gesamtinvestition
Förderung Gebäudehülle 15 % Zuschuss (+ 5 % iSFP-Bonus) Abhängig von Effizienzhausstufe (KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss)
Förderung Heizung 30–70 % über KfW 458 Im KfW-Kredit enthalten
Zeitliche Flexibilität Hoch – Maßnahmen frei terminierbar Gering – Maßnahmen müssen zusammenhängen
Effizienzniveau Kein Mindest-Effizienzniveau erforderlich Muss definierte Effizienzhausstufe erreichen (z. B. EH 70 EE)
Sanierungsfahrplan Empfohlen, sichert 5 % Förderbonus Nicht erforderlich, es erfolgt eine Effizienzhausplanung
Geeignet für Schrittweise Modernisierung, Einzelvorhaben Umfassende energetische Sanierung, Anlagentechnik und Gebäudehülle

So entsteht Ihr Sanierungsfahrplan

Für die Erstellung nehmen wir Ihr Gebäude im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung auf. Wir benötigen dazu Baupläne und Baubeschreibungen, idealerweise im PDF-Format. Auf Basis der Gebäudemodellierung entwickeln wir die Sanierungsmaßnahmen und besprechen diese mit Ihnen.

Förderung der Sanierungsfahrplan-Erstellung

Die Erstellung des Sanierungsfahrplans wird vom Bund mit 50 Prozent des Beratungshonorars gefördert. Der maximale Zuschuss beträgt 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Mehrfamilienhäuser. Wir stellen den Förderantrag in Ihrem Auftrag beim BAFA.

Welche Fördermittel stehen Privatpersonen zur Verfügung?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Eigentümern von Bestandsgebäuden 2026 direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Die Mittel werden über das BAFA und die KfW-Bankengruppe ausgereicht. Wir übernehmen die Antragsstellung und stellen sicher, dass alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Ein wichtiger Grundsatz: Alle Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen.

Hinweis: Fördersätze und Obergrenzen können sich ändern. Wir beraten auf Basis der jeweils geltenden Richtlinien. Stand: Juni 2026.

Kriterium Einzelmaßnahmen (BEG EM) Komplettsanierung zum Effizienzhaus (BEG WG)
Vorgehen Schritt für Schritt, einzelne Bauteile Alle Maßnahmen in einem Zug
Investitionshöhe Geringerer Betrag je Maßnahme Höhere Gesamtinvestition
Förderung Gebäudehülle 15 % Zuschuss (+ 5 % iSFP-Bonus) Abhängig von Effizienzhausstufe (KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss)
Förderung Heizung 30–70 % über KfW 458 Im KfW-Kredit enthalten
Zeitliche Flexibilität Hoch – Maßnahmen frei terminierbar Gering – Maßnahmen müssen zusammenhängen
Effizienzniveau Kein Mindest-Effizienzniveau erforderlich Muss definierte Effizienzhausstufe erreichen (z. B. EH 70 EE)
Sanierungsfahrplan Empfohlen, sichert 5 % Förderbonus Nicht erforderlich (Effizienzhausplanung stattdessen)
Geeignet für Schrittweise Modernisierung, Einzelvorhaben Umfassende Kernsanierung

Wie läuft die Fachplanung und Baubegleitung ab?

Die Fachplanung und Baubegleitung (FPB) unterstützt Sie bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. Wir begleiten das Projekt von der Angebotseinholung bei Handwerksbetrieben bis zur Auszahlung der Fördermittel. Die FPB wird vom Bund mit bis zu 50 Prozent gefördert. Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten.

Schritt 1

Technische Vorgaben erstellen – Wir formulieren für die Angebotseinholung bei Handwerksbetrieben die technischen und formalen Anforderungen, damit die Förderbedingungen eingehalten werden.

Schritt 2

Angebote prüfen und Förderantrag stellen – Wir prüfen die Handwerkerangebote auf Richtigkeit und stellen den Förderantrag in Ihrem Auftrag bei der zuständigen Bundesbehörde.

Schritt 3

Umsetzung begleiten und Fördermittel abrechnen – Während der Bauphase prüfen wir die fachgerechte Ausführung. Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis für die Auszahlung der Fördermittel.

Welche weiteren Leistungen bieten wir für Wohngebäude?

Neben dem Sanierungsfahrplan und der Baubegleitung bieten wir ergänzende Ingenieurleistungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Diese Leistungen sind häufig Voraussetzung für einen Heizungstausch oder eine Fördermittelbeantragung.

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Die raumweise Heizlastberechnung bestimmt die benötigte Heizleistung für jeden Raum eines Gebäudes. Sie ist die Grundlage für die Dimensionierung einer neuen Heizung und den hydraulischen Abgleich des Heizsystems. Beim Umstieg von einer Öl- oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe ist die Heizlastberechnung Pflicht. Der Heizungsbauer erhält die Ergebnisse als Grundlage für die Anlagenplanung.

Wärmebrückenberechnung

Wärmebrücken sind Stellen an der Gebäudehülle, an denen mehr Wärme nach außen abfließt als über die angrenzenden Bauteile – etwa an Fensteranschlüssen, Balkonen oder Gebäudeecken. Die Berechnung deckt diese Schwachstellen auf und liefert die Grundlage für gezielte Dämmmaßnahmen. Bei der Beantragung von Fördermitteln für die Gebäudehülle ist eine Wärmebrückenberechnung häufig erforderlich.

Effizienzbetrachtung Wärmepumpe

Die Effizienzbetrachtung Wärmepumpe prüft, ob die vorhandenen Heizkörper für den Betrieb mit einer Wärmepumpe ausreichen. Wir gleichen die Heizlast jedes Raumes mit der installierten Heizkörpergröße ab. Sie erhalten einen Prüfbericht für sich und Ihren Heizungsbauer. Der Austausch von Heizkörpern wird im Rahmen der BEG gefördert.

Wärmeschutznachweise

Ein Wärmeschutznachweis wird für neu zu errichtende und zu sanierende Gebäude (bei Erweiterungen) erstellt, um die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für den Mindestwärmeschutz nachzuweisen. Der Nachweis ist unter anderem bei einem Bauantrag zu führen

Er beinhaltet alle relevanten Ausführungsdetails (Gebäudehülle und Anlagentechnik). Die nötigen Berechnungen zum Wärmeschutznachweis erfolgen nach DIN V 18599.

Kaufbegleitung mit Sanierungs-Check

Der Sanierungs-Check ist eine Kaufbegleitung für angehende Eigentümer. Wir prüfen die Bausubstanz, bewerten den energetischen Zustand und decken Sanierungsrisiken auf – bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. So schützen Sie sich vor versteckten Mängeln und unkalkulierbaren Folgekosten.

Warum ist eine Kaufbegleitung sinnvoll?

Renovierungskosten werden bei Bestandsimmobilien häufig unterschätzt. Der Sanierungs-Check liefert eine realistische Einschätzung der anstehenden Kosten und identifiziert Mängel, die als Verhandlungsargument gegenüber dem Verkäufer dienen. Zusätzlich prüfen wir die Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG):

  • Austauschpflicht für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind
  • Dämmpflicht der obersten Geschossdecke
  • Pflicht zur Einhaltung des GEG bei wesentlichen Änderungen an der Gebäudehülle

Diese Pflichten greifen innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel. Wir beziffern die voraussichtlichen Kosten und prüfen, welche Fördermittel dafür verfügbar sind.

So läuft der Sanierungs-Check ab

Die Kaufbegleitung folgt einem festen Ablauf in vier Schritten:

  1. Besichtigungstermin – Wir gehen gemeinsam mit Ihnen durch das Objekt und prüfen Dach, Keller, Fenster, Leitungen und die Bausubstanz.
  2. Dokumentenprüfung – Wir sichten den Energieausweis, Baupläne und vorhandene Unterlagen zum Gebäude.
  3. Kurzbericht mit Kosteneinschätzung – Sie erhalten eine schriftliche Auswertung über den Gebäudezustand, die GEG-Pflichten und eine Einschätzung der Sanierungskosten.
  4. Entscheidungsgrundlage – Mit diesen Fakten können Sie fundiert entscheiden, ob der Kaufpreis angemessen ist oder Nachverhandlung geboten ist.

Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin vor Ihrem Immobilienkauf: +49 (0) 6131 588 18 60.

Beratungstermin vereinbaren

Referenzprojekte

Wir haben Energieberatungen und Sanierungsbegleitungen für Wohngebäude in Rheinhessen und im Rhein-Main-Gebiet durchgeführt – von Einfamilienhäusern aus den 1960er-Jahren bis zu Zweifamilienhäusern mit Teilsanierung. Konkrete Projektbeschreibungen mit Gebäudetyp, Maßnahmen und Ergebnis stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Sprechen Sie uns an: +49 (0) 6131 588 18 60.

Dachsanierung Einfamilienhaus, Sörgenloch

Bei diesem Einfamilienhaus in Sörgenloch haben wir die energetische Sanierung des Daches begleitet. Im Rahmen des Individuellen Sanierungsfahrplans wurde die Dachdämmung als Maßnahme mit dem höchsten Einsparpotenzial identifiziert. Wir haben die Fachplanung erstellt, den Förderantrag beim BAFA gestellt und die Umsetzung bis zur Förderabrechnung begleitet.

Projektdaten:

  • Baujahr des Gebäudes: 1992
  • Maßnahmenjahr: 2026
  • eingesetzte Materialien: Dachdämmung mit Holzfaserdämmstoff
  • Investition und Fördersumme: ca. 46.000 Euro, Zuschuss 20% ca. 9.200 Euro

Sanierung mit neuer Fußbodenheizung, Mainz

In diesem Wohngebäude in Mainz wurde im Zuge der Heizungsmodernisierung eine Fußbodenheizung eingebaut sowie eine Systemtrennung der Heizung von der Fernwärme durchgeführt. Die Umstellung auf Flächenheizung verbessert die Effizienz des neuen Heizsystems und senkt die Vorlauftemperatur – eine wichtige Voraussetzung für einen wirtschaftlicheren Betrieb. Wir haben einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, die Heizlastberechnung durchgeführt und im Auftrag die Fördermittel beantragt sowie die Baubegleitung übernommen.

Projektdaten:

  • Baujahr des Gebäudes: 1974
  • Maßnahmenjahr: 2026
  • Maßnahme: Einbau neuer Fernwärme-Übergabestation, Fussbodenheizung und Heizkörper
  • Investition und Fördersumme: ca. 45.000 Euro, Zuschuss 30% ca. 13.500 Euro

Einbau neuer Fenster, Zornheim

Bei diesem Projekt in Zornheim wurden die Bestandsfenster gegen neue, dreifach verglaste Fenster ausgetauscht, zudem die Hautüre erneuert. Der Fenstertausch reduziert die Wärmeverluste an der Gebäudehülle und verbessert gleichzeitig den Schallschutz. Da ein Individueller Sanierungsfahrplan vorlag, konnte der erhöhte Fördersatz von 20 Prozent der förderfähigen Kosten genutzt werden.

Projektdaten:

  • Baujahr des Gebäudes: 1975
  • Maßnahmenjahr: 2025
  • Maßnahme: Einbau neuer Fenster und Haustür, Heizungsmodernisierung
  • Investition und Fördersumme: ca. 37.000 Euro, Zuschuss 20% ca. 7.400 Euro